Pflegekassenumzug

Pflegekassenumzug

Wenn eine Wohnung nicht mehr zu den eigenen Möglichkeiten passt, ist ein Umzug oft die bessere Lösung als ein Umbau. Wer einen Pflegegrad hat, kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der Pflegekasse erhalten.

Kurz gesagt

Ein Umzug in eine barrierefreiere Wohnung kann von der Pflegekasse als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds bezuschusst werden

Voraussetzung ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit: Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung wiederherstellen. Der Zuschuss muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse beantragt werden. D&E Umzüge führt den Umzug durch und stellt Ihnen die Unterlagen bereit, die die Pflegekasse für die Antragstellung benötigt.

Pflegekassenumzug
Festpreis nach kostenloser Besichtigung
Versichert Transportversicherung inklusive
5,0 ★ bei Google Bewertungen unserer Kunden
Sitz in Bochum Bochumer Str. 127, 44866
Überblick

Wie ein Pflegekassenumzug abläuft

Antrag vor dem Umzug stellen

Der wichtigste Punkt: Der Zuschuss wird grundsätzlich vor der Maßnahme beantragt. Wer erst umzieht und danach den Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung. Wir erstellen das Angebot deshalb so, dass es der Pflegekasse vorgelegt werden kann.

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad

Maßgeblich ist ein von der Pflegekasse anerkannter Pflegegrad und die Begründung, dass die neue Wohnung die Pflege erleichtert oder eine selbständigere Lebensführung ermöglicht – etwa durch Barrierefreiheit, einen Aufzug oder eine ebenerdige Dusche.

Die Pflegekasse entscheidet, nicht wir

Wir sind Umzugsunternehmen, keine Sozialberatung: Über Höhe und Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse. Was wir beitragen können, ist ein nachvollziehbares, schriftliches Angebot und ein Umzug, der auf die Situation abgestimmt ist.

Leistungsumfang

Wie wir den Umzug selbst gestalten

  • Im eigenen Tempo Ein Umzug im höheren Alter oder mit Pflegebedarf läuft anders ab als ein Studentenumzug. Wir planen mehr Zeit ein, arbeiten mit einer festen Ansprechperson und stimmen jeden Schritt vorher ab, statt zu improvisieren.
  • Hilfe beim Aussortieren Beim Wechsel in eine kleinere Wohnung bleibt vieles zurück. Wir unterstützen beim Sortieren, räumen auf Wunsch die alte Wohnung vollständig und übergeben sie besenrein.
  • Aufbau, bevor wir gehen Bett, Schrank und die wichtigsten Möbel stehen aufgebaut und benutzbar, bevor unser Team die Wohnung verlässt. Niemand soll den ersten Abend zwischen Kartons verbringen.
Ablauf

So läuft es ab

  1. Erstgespräch

    Wir klären in Ruhe, was gebraucht wird – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.

  2. Schriftliches Angebot

    Sie erhalten ein Angebot, das Sie bei der Pflegekasse einreichen können.

  3. Antrag bei der Pflegekasse

    Sie stellen den Antrag vor dem Umzug. Wir warten die Entscheidung ab.

  4. Umzug und Aufbau

    Fester Termin, festes Team, aufgebaute Wohnung, besenreine Übergabe.

Einsatzgebiete

In diesen Städten sind wir unterwegs

Wir arbeiten im gesamten Ruhrgebiet und in Nordrhein-Westfalen.

Bochum · Herne · Gelsenkirchen · Witten · Hattingen · Essen · Dortmund · Düsseldorf · Köln

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema Pflegekassenumzug

Wer kann einen Zuschuss der Pflegekasse für einen Umzug erhalten?

Grundsätzlich Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, bei denen der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbständigere Lebensführung wiederherstellt. Über den Einzelfall entscheidet die zuständige Pflegekasse.

Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?

Ja. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds werden vor der Durchführung beantragt. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Unterlagen benötigt werden – unser schriftliches Angebot können Sie beilegen.

Welche Unterlagen stellen Sie bereit?

Ein schriftliches, nachvollziehbares Angebot mit Aufstellung der Leistungen, das Sie bei der Pflegekasse einreichen können. Auf Nachfrage ergänzen wir Angaben zum Umfang des Umzugs.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe ist gesetzlich geregelt und wird von der Pflegekasse im Einzelfall festgesetzt. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuell gültigen Betrag und den Voraussetzungen.

Begleiten Sie auch den Umzug in eine Pflegeeinrichtung?

Ja. Der Wechsel in eine Einrichtung oder in betreutes Wohnen gehört zu unseren häufigen Aufträgen. Auch hier gilt: mehr Zeit, feste Ansprechperson und Aufbau vor Ort.

Übernehmen Sie auch die Auflösung der alten Wohnung?

Ja. Auf Wunsch räumen wir die bisherige Wohnung vollständig, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein – in einem Termin mit dem Umzug.

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